Anmeldeunterlagen
An dieser Stelle können Sie die
Anmeldeunterlagen zur IDS herunterladen.
Karenzzeitregelung zur IDS
Zu jeder IDS gelten die Regelungen zur Karenzzeit. Mit Unterzeichnung der Anmeldung verpflichten sich alle ausstellenden Firmen grundsätzlich an keiner anderen Messe oder Ausstellung für dentalmedizinische oder dentaltechnische Produkte in Deutschland teilzunehmen.
Veranstalter kongressbegleitender Ausstellungen können bei der GFDI um eine Ausnahmegenehmigung nachsuchen, wenn es sich um thematische Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen handelt. Diese Genehmigung muss dem Veranstalter schriftlich vorliegen.
Grundsätzlich fallen alle von Dritten organisierten Veranstaltungen unter diese Regel.
Weiterbildungsveranstaltungen und Hausmessen, die nur von einem Unternehmen organisiert werden bzw. nur die Produkte und Dienstleistungen dieses Unternehmens präsentieren, fallen dagegen nicht unter die Karenzzeitregelung und bedürfen keiner Ausnahmegenehmigung. Zu allen Fragen zur Karenzzeit steht Ihnen in der Geschäftsstelle der GFDI Herr Lehmann unter der Telefonnummer 0221 – 500 687 13 bzw. Lehmann(at)vddi.de zur Verfügung.
Hier geht es zu unserem Online-Formular zum Antrag auf Karenzzeit.